Abschaffung der Dumont-Praxis


Abschaffung der Dumont-Praxis

Das Parlament hat nun endlich mit einem alten Zopf Schluss gemacht. Die sogenannte Dumont-Praxis wurde für den Bund und die Kantone abgeschafft. Damit können in Zukunft sämtliche werterhaltenden Liegenschaftskosten auch kurz nach dem Neuerwerb einer Liegenschaft geltend gemacht werden.

Bisher galt für die Geltendmachung von Kosten für bisher unterlassene Unterhaltsarbeiten von stark vernachlässigten Liegenschaften eine eigentliche "Sperrfrist" von 5 Jahren. Allein schon die Begriffe "vernachlässigt" und "unterlassener Unterhalt" führte in der Praxis zu recht unterschiedlichen Auslegungen der Steuerämter und führte zu einer eigentlichen Rechtsunsicherheit. Damit ist nun endlich Schluss.

Aber Achtung:

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25.03.09 die neue Regelung für die direkte Bundessteuer auf Anfang 2010 in Kraft gesetzt. Die Kantone haben nun 2 Jahre Zeit, ihre Gesetzgebung anzupassen. Damit gilt die neue Regelung ab 2010 für die direkte Bundessteuer und spätestens ab 2012 dann auch für die Staatssteuer. Der Kanton Zürich hat beschlossen, die Aufhebung der Dumon-Praxis gleichzeitig mit der direkten Bundessteuer auf 01.01.2010 in Kraft zu setzen.