Wann kommen welche Sätze zur Anwendung?
Massgeblich ist das Liefer- oder Leistungsdatum, hingegen spielt das Datum der Rechnungsstellung oder der Zahlung keine Rolle. Alle bis 31.12.2023 erbrachten Leistungen werden zu den alten Sätzen, alle ab 01.01.2024 erbrachten Leistungen zu den neuen Sätzen in Rechnung gestellt. Diese Zuordnung ist bei Barverkäufen oder einmaligen Lieferungen bzw. Leistungen unproblematisch. Es muss jedoch das Liefer- bzw. Leistungsdatum aus der Rechnung klar erkennbar sein.
Reform AHV 21